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Anwendungsschreiben zum Steuerbonus für Handwerkerleistungen Rückwirkend zum 01.01.2006 gibt es für Aufwendungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Haushalt eine Ermäßigung der tariflichen Einkommenssteuer. Die Ermäßigung beträgt 20 % der Aufwendungen (ohne Materialkosten), höchstens 600 € pro Jahr.
Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem amtlichen Schreiben zahlreiche bislang offene Anwendungsfragen zum Steuerbonus für Handwerkerleistungen geklärt und konkretisiert, welche handwerklichen Leistungen förderfähig sind und welche Voraussetzungen für die Förderung vorliegen müssen (BMF Anwendungsschreiben zu § 35a EStG vom 03. November 2006). |
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